Arbeits- und Wegeunfall melden (OZG-100)

Hat sich ein Arbeits- oder Wegeunfall ereignet und tritt eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder der Tod einer versicherten Person ein, muss das Unternehmen den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Gemeldet wird der Unfall von dem Unternehmer oder der Unternehmerin selbst oder von einer bevollmächtigten Person.

Angaben zum Unternehmen

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