Haben Sie als Unternehmerinnen oder Unternehmer Anhaltspunkte, dass bei versicherten Personen ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte, sind sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzuzeigen. Mit dem Online Formular können Sie die BK-Anzeige erstatten.
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